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Allgemeine Vertrags- und Reisebedingungen


Wir danken Ihnen, dass Sie sich für ein Reisearrangement der Amira Dive and Travel GmbH interessieren.

Diese Allgemeinen Vertrags- und Reisebedingungen beruhen auf den Allgemeinen Vertragsund Reisebedingungen für Pauschalreisen des Schweizerischen Reisebüro-Verbandes, Ausgabe 1994.
     
1. Was diese Allgemeinen Vertrags- und Reisebedingungen regeln
  1.1 Diese Allgemeinen Vertrags- und Reisebedingungen regeln die Rechtsbeziehungen zwischen Ihnen und der Amira Dive and Travel GmbH (nachfolgend ADT GmbH) für von der ADT GmbH veranstaltete Reisearrangements oder andere von der ADT GmbH im eigenen Namen angebotenen Leistungen.
  1.2 Auf folgende Reisen und Dienstleistungen finden diese Allgemeinen Vertrags- und Reisebedingungen nicht Anwendung: Bei allen von der ADT GmbH vermittelten "Nur-Flug-Arrangements" (wie z.B. APEX/PEX-Flugscheine) und Einzelleistungen gelten die Allgemeinen Vertrags- und Transportbedingungen der verantwortlichen Fluggesellschaften und Dienstleistungsunternehmen. Werden Ihnen durch Ihre Buchungsstelle Reisearrangements oder Einzelleistungen anderer Dienstleistungsunternehmen vermittelt, schliessen Sie den Vertrag mit diesen Unternehmen ab, und es gelten deren eigenen Vertragsbedingungen. In diesen Fällen ist die ADT GmbH nicht Ihre Vertragspartei.
2. Anmeldung / Wie der Vertrag zwischen Ihnen und der ADT GmbH abgeschlossen wird
  2.1 Der Vertrag zwischen Ihnen und der ADT GmbH kommt mit der vorbehaltlosen Annahme Ihrer Anmeldung bei Ihrer Buchungsstelle zustande. Von diesem Zeitpunkt an werden die Rechte und Pflichten aus dem Vertrag (mitsamt diesen Allgemeinen Vertrags- und Reisebedingungen) für Sie und die ADT GmbH wirksam.
  2.2 Meldet die buchende Person weitere Reiseteilnehmer an, so steht sie für deren Vertragspflichten (insbesondere Bezahlung des Reisepreises) wie für ihre eigenen Verpflichtungen ein. Die vertraglichen Vereinbarungen und diese Allgemeinen Vertrags- und Reisebedingungen gelten für alle Reiseteilnehmer.
3. Leistungen
  3.1 Unsere Leistungen ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung im Prospekt oder der Reiseausschreibung. Sonderwünsche Ihrerseits oder Nebenabreden sind nur Vertragsbestandteil, wenn sie von der Buchungsstelle schriftlich und vorbehaltlos bestätigt worden sind. Die Leistungen von der ADT GmbH beginnen, wenn in der Reiseausschreibung nicht anders vermerkt, ab Flughafen in der Schweiz, bei Busreisen ab Einsteigeort und bei Schiffsreisen ab Einschiffungshafen. Für die Anreise und das rechtzeitige Eintreffen sind Sie selbst verantwortlich.
  3.2 Eingeschlossene Leistungen auf Tauchreisen der Amira GmbH:
• Transfer ab/retour Flughafen oder Hotel am Ort des jeweiligen Einschiffungshafens zum/vom Schiff MSV AMIRA
• Unterkunft an Bord in einer Doppel- oder Zweibett-Kabine mit Dusche/WC & Klimaanlage
• Bis zu 4 begleitete Tauchgänge pro Tag (inkl. ein Dämmerungs- oder Nachttauchgang, sofern am Tauchplatz möglich). Am Anreise- und Abreisetag werden in der Regel keine Tauchgänge durchgeführt. Für nicht durchgeführte Tauchgänge besteht kein Entschädigungsanspruch.
• NITROX Flaschenfüllungen für die gesamte Tauchreise auf der MSV AMIRA
• Vollpension inklusive Getränke an Bord (exklusiv alle Getränke in Büchsen und Flaschen)
• mehrsprachige Reiseleitung auf dem Schiff
• alle angebotenen Exkursionen
• Treibstoffzuschläge auf alle Reisen bis 400 Seemeilen
  3.3 Nicht eingeschlossene Leistungen:
• Treibstoffzuschlag bei Reisen über 400 Seemeilen (gemäss Ausschreibung)
• Alle Getränke in Büchsen und Flaschen
• Tauchkurse
• Kauf von Souvenirs an Bord
• Trinkgelder für die Crew (Empfehlung: ca. 10 Euro pro Gast und Tag)
• Flughafentaxen bei Inlandflügen (30'000 bis 150'000 Indonesische Rupiah (IDR) = ca. 2-11 Euro pro Person) sowie Ausreisetaxe (150'000 IDR = ca. 11 Euro pro Person). Diese Taxen können jederzeit ändern (Stand November 2009).
• Kosten für übergepäck (internationale und nationale Flüge)
• Annullations- und Rückreisekostenversicherung
• Kostenpflichtige Zusatzangebote auf der MSV AMIRA
• Nationalparkgebühren (Komodo National Park 35 Euro, Raja Empat 50 Euro, Banda See 25 Euro pro Person). Diese Gebühren können jederzeit ändern und sind bei der Buchung vor Antritt der Reise zahlbar.
• Lokale Steuern (Raja Ampat ca. 30 Euro) und Hafengebühren. Diese Steuern und Gebühren können jederzeit ändern und sind bei der Buchung vor Antritt der Reise zahlbar.
4. 4. Preise und Zahlungsbedingungen
  4.1 Preise
Die Preise für die Reisearrangements sind aus der Preisliste der ADT GmbH ersichtlich. Die Preise für Reisearrangements verstehen sich, wenn nichts anderes bei der Ausschreibung erwähnt ist, pro Person in Euro bzw. in Schweizer Franken bei Unterkunft im Doppelzimmer Es sind jeweils die bei der Buchung gültigen Preise massgebend. Preisänderungen siehe Ziffer 6.
  4.2 Zahlungsbedingungen
4.2.1. Bei Vertragsabschluss für Einzel- sowie Teil- und Vollcharterbuchungen ist jeweils 20% des Gesamtpreises als Anzahlung zu leisten. Diese Zahlung hat innerhalb von 10 Tagen zu erfolgen; andernfalls wird die Reservation aufgehoben.

4.2.2. Für Einzelbuchungen ist der restliche Reisepreis bis spätestens 90 Tage vor Abreise zu bezahlen.

4.2.3. Für Teil- und Vollcharterbuchungen ist eine 2. Anzahlung von 30% des Gesamtpreises 180 Tage vor der Abreise zu bezahlen. Die Bezahlung des restlichen Reisepreises hat bis spätesten 90 Tage vor der Abreise zu erfolgen.

4.2.4. Sofern nicht anders vereinbart wurde, werden Ihnen die Dokumente nach Eingang Ihrer Zahlung für den gesamten Rechnungsbetrag ausgehändigt oder zugestellt.

4.2.5. Bei nicht rechtzeitiger Bezahlung der Anzahlung oder Restzahlung ist die ADT GmbH berechtigt, die Reiseleistungen zu verweigern.
4.2.6. Bei kurzfristigen Buchungen von weniger als 90 Tagen vor der Abreise ist der gesamte Rechnungsbetrag anlässlich der Buchung zu bezahlen.

4.2.7. Wir machen Sie darauf aufmerksam, dass Ihre Buchungsstelle neben den im Prospekt erwähnten Preisen zusätzliche Kostenanteile für die Beratung, Bearbeitung und Reservation erheben kann. Bei der Bezahlung mit Kreditkarten kann ein Zuschlag erhoben werden.
5. Sie ändern Ihre Anmeldung, Ihr Reiseprogramm oder können die Reise nicht antreten (Annullierung)
  5.1 Wenn Sie eine änderung der Buchung wünschen oder die Reise absagen (annullieren), so müssen Sie dies Ihrer Buchungsstelle persönlich oder durch eingeschriebenen Brief mitteilen. Die bereits erhaltenen Reisedokumente sind der Buchungsstelle gleichzeitig zu retournieren.
  5.2 Bei einer änderung der Buchung wie Namensänderung, der Benennung eines Ersatzreisenden, einer änderungen der Reisedaten innerhalb des zeitlichen Geltungsbereiches des Reiseprogramms, gebuchter Nebenleistungen, des Reiseziels oder des Ortes des Reisebeginns werden 100 Euro bzw. 150 CHF pro Person, maximal 200 Euro bzw. 300 CHF pro Auftrag als Bearbeitungsgebühr erhoben (s. Ziffer 5.3).
Bei änderungen oder Umbuchungen, die ausserhalb des zeitlichen Geltungsbereiches der Reiseausschreibung sind, gelten die Annullierungsbedingungen, Ziffer 5.3. Die Bearbeitungsgebühren werden meist nicht durch eine allenfalls bestehende Annullierungskostenversicherung gedeckt.
  5.3 Annullierungskosten bei Einzelbuchungen
Bei änderungen, Umbuchungen oder Annullierungen vor Reisebeginn werden folgende Annullierungskosten erhoben:
• über 90 Tage vor Reisebeginn: 20% des Reisepreises
• 90 - 61 Tage vor Reisebeginn: 50% des Reisepreises
• 60 - 0 Tage vor Reisebeginn, Nichterscheinen: 100% des Reisepreises
Bei Arrangements mit Spezialtarifen auf Linienflügen können andere Annullationsbedingungen bestehen. Diese finden sich bei der Programmausschreibung. Massgebend zur Berechnung eines Annullations- oder änderungsdatums ist das Eintreffen Ihrer Erklärung bei der Buchungsstelle; bei Samstagen, Sonn- und Feiertagen ist der nächste Werktag massgebend.
  5.4 Annullierungskosten bei Teil- und Vollcharter-Buchungen
Bei änderungen, Umbuchungen oder Annullierungen vor Reisebeginn werden folgende Annullierungskosten erhoben:
• über 180 Tage vor Reisebeginn: 20% des Reisepreises
• 180 - 91 Tage vor Reisebeginn: 50% des Reisepreises
• 90 - 0 Tage vor Reisebeginn, Nichterscheinen: 100% des Reisepreises
Bei Arrangements mit Spezialtarifen auf Linienflügen können andere Annullationsbedingungen bestehen. Diese finden sich bei der Programmausschreibung. Massgebend zur Berechnung eines Annullations- oder änderungsdatums ist das Eintreffen Ihrer Erklärung bei der Buchungsstelle; bei Samstagen, Sonn- und Feiertagen ist der nächste Werktag massgebend.
  5.5 Annullierungskostenversicherung
Die Annullierungskosten werden in Härtefällen von einer Annullierungskostenversicherung übernommen, sofern Sie eine solche abgeschlossen haben oder diese im Arrangement inbegriffen ist. Die Leistungen richten sich nach der jeweils geltenden Versicherungspolice. Wenn Sie noch keine Annullierungskostenversicherung abgeschlossen haben und eine solche auch nicht in Ihrem Arrangement enthalten ist, raten wir Ihnen, bei Ihrer Buchungsstelle eine Annullierungskostenversicherung abzuschliessen. Im Falle einer Annullierung Ihrer Reise bleibt die Prämie für die Annullierungskostenversicherung geschuldet.
  5.6 Ersatzreisender
Wenn Sie die Reise absagen müssen, können Sie einen Ersatzreisenden stellen. Dieser muss bereit sein, unter den bestehenden Bedingungen in den Vertrag einzutreten. Tritt ein Ersatzreisender in den Vertrag ein, so haften Sie und er gemeinsam (solidarisch) für die Bezahlung des gesamten Reisepreises und die Bearbeitungsgebühren, Ziffer 5.2. Die ADT GmbH orientiert Sie innert angemessener Frist, ob der benannte Ersatzreisende an der Reise teilnehmen kann (in der Hochsaison kann die überprüfung einige Tage in Anspruch nehmen); bei Reisen mit Teilnahmebedingungen ist eine überprüfung notwendig. Benennen Sie den Ersatzreisenden zu spät oder kann er aufgrund der Reiseerfordernisse, behördlicher Anordnungen, gesetzlicher Vorschriften usw. nicht teilnehmen, so gilt Ihre Reiseabsage als Annullierung (Ziffer 5.2 f.).
6. änderungen der Prospektausschreibungen, Preisänderungen, änderungen im Transportbereich
  6.1 änderungen vor Vertragsabschluss: Die ADT GmbH behält sich ausdrücklich das Recht vor, Prospektangaben, Leistungsbeschreibungen, Preise in den Prospekten und auf den Preislisten vor Ihrer Buchung zu ändern. IN DIESEM Fall orientiert Sie Ihre Buchungsstelle vor Vertragsabschluss.
  6.2 Preisänderungen nach Vertragsabschluss: In Ausnahmefällen kann es vorkommen, dass der vereinbarte Preis erhöht werden muss. Preiserhöhungen können sich aus folgenden Gründen ergeben:
• Nachträgliche Erhöhung der Beförderungskosten (einschliesslich der Treibstoffzuschläge)
• Bei neu eingeführten oder erhöhten staatlichen Abgaben oder Gebühren (wie zum Beispiel Flughafentaxen, Landegebühren, Ein- und Ausschiffungsgebühren, Einführung oder Erhöhung von Steuern und staatlichen Abgaben, staatlich verfügte Preiserhöhungen usw.)
• Bei Wechselkursänderungen: Erhöhen sich die Kosten dieser Reiseleistungen, so können sie an Sie weitergegeben werden. Der Reisepreis erhöht sich entsprechend.
Die Preiserhöhung kann bis spätestens 3 Wochen vor Reisebeginn erfolgen. Sofern die Preiserhöhung mehr als 10 Prozent beträgt, stehen Ihnen die unter Ziffer 6.4 genannten Rechte zu.
  6.3 Programmänderungen, änderungen im Transportbereich nach Ihrer Buchung und vor Reisebeginn:
Die ADT GmbH behält sich auch in Ihrem Interesse das Recht vor, das Reiseprogramm oder einzelne vereinbarte Leistungen (wie z.B. Unterkunft, Transportart, Transportmittel, Fluggesellschaften, Flugzeiten, Reiserouten usw.) zu ändern, wenn höhere Gewalt, unvorhersehbare oder nicht abwendbare Umstände es erfordern. Die ADT GmbH bemüht sich, Ihnen gleichwertige Ersatzleistungen anzubieten. ADT GmbH orientiert Sie so rasch als möglich über solche änderungen und deren Auswirkungen auf den Preis.
  6.4 Ihre Rechte, wenn nach Vertragsabschluss der Reisepreis erhöht, Programmänderungen oder änderungen im Transportbereich vorgenommen werden: Führt die Programmänderung oder die änderung einzelner vereinbarter Leistungen zu einer erheblichen änderung eines wesentlichen Vertragspunktes oder beträgt die Preiserhöhung mehr als 10 Prozent, so haben Sie folgende Rechte:
• Sie können die Vertragsänderung annehmen
• Sie können innert 5 Tagen nach Erhalt unserer Mitteilung vom Vertrag schriftlich zurücktreten und Sie erhalten den bereits bezahlten Reisepreis unverzüglich rückerstattet.
• Lassen Sie uns keine Mitteilung zukommen, so stimmen Sie der Preiserhöhung, der Programmänderung oder der änderung einzelner vereinbarter Leistungen zu (die 5 Tage-Frist ist eingehalten, wenn Sie Ihre Mitteilung am 5. Tag der Post übergeben).
7. Reiseabsage durch die ADT GmbH
  7.1 Absage aus Gründen, die bei Ihnen liegen:
Die ADT GmbH ist berechtigt, Ihre Reise abzusagen, wenn Sie durch Handlungen oder Unterlassungen dazu berechtigten Anlass geben. In diesem Fall zahlt die ADT GmbH Ihnen den bereits bezahlten Reisepreis zurück; weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen. Vorbehalten bleiben Annullierungskosten gemäss 5.2 f. und weitere Schadenersatzforderungen.
  7.2 Für alle von der ADT GmbH angebotenen Reisen gilt eine Mindestteilnehmerzahl von 6 Reiseteilnehmern. Wird die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, kann die ADT GmbH die Reise bis spätestens 3 Wochen vor Reisebeginn absagen.
  7.3 Höhere Gewalt, Streiks:
Sollten unvorhersehbare Ereignisse höherer Gewalt (z.B. Naturkatastrophen, Epidemien, Unruhen), behördliche Massnahmen oder Streiks die Reise erheblich erschweren, gefährden oder verunmöglichen, kann die ADT GmbH die Reise absagen.
  7.4 Reiseabsage aus anderen Gründen durch die ADT GmbH: Die ADT GmbH ist berechtigt, die Reise aus anderen Gründen abzusagen. Ihre Rechte richten sich nach Ziffer 6.4.
  7.5 Umtriebsentschädigung: Wenn die Reise infolge Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl (Ziffer 7.2) oder aus anderen Gründen (Ziffer 7.4) abgesagt werden muss und Sie an keiner Ersatzreise teilnehmen, zahlen wir Ihnen eine Umtriebsentschädigung von 80 Euro bzw. 120 CHF pro Person, maximal 160 Euro bzw. 240 CHF pro Auftrag. Bei gewissen Spezialprogrammen wie Theater- und Konzertreisen, Sportreisen, Vereins- und Verbandsreisen, in Ihrem Auftrag ad hoc zusammengestellte Gruppenreisen und Messereisen sowie bei individuellen Pauschalreisen kann keine Umtriebsentschädigung bezahlt werden.
8. Programmänderungen, Leistungsausfälle während der Reise
  8.1 Die ADT GmbH kann aus rechtlich zulässigen Gründen das Programm oder einzelne Leistungen ändern, sofern dadurch keine wesentliche Programmänderung entsteht oder der Charakter der Reise verändert wird.
  8.2 Sollte während der Reise eine Programmänderung vorgenommen werden, die einen erheblichen Teil der vereinbarten Reise betrifft, vergütet Ihnen die ADT GmbH den allfälligen objektiven Minderwert zwischen dem vereinbarten Reisepreis und jenem der erbrachten Dienstleistungen.
9. Sie treten die Reise an, können sie aber nicht beenden
Sollten Sie die Reise vorzeitig abbrechen, so kann Ihnen der Preis für das Reisearrangement nicht rückerstattet werden. In dringenden Fällen (z.B. eigene Erkrankung oder Unfall, schwerer Erkrankung oder Tod einer nahestehenden Person) wird Ihnen die Reiseleitung der ADT GmbH, die örtliche ADT GmbH-Vertretung oder der Leistungsträger soweit als möglich bei der Organisation der vorzeitigen Rückreise behilflich sein. Allfällige Kosten wie z.B. für Transport usw., gehen zu Ihren Lasten. Beachten Sie in diesem Zusammenhang auch die Möglichkeit zum Abschluss einer sogenannten Rückreisekosten-Versicherung, welche im Reisepreis nicht inbegriffen ist. Näheres erfahren Sie auf Anfrage bei Ihrer Buchungsstelle.
10. Wenn Sie etwas zu beanstanden haben
  10.1 Die ADT GmbH kann aus rechtlich zulässigen Gründen das Programm oder einzelne Leistungen ändern, sofern dadurch keine wesentliche Programmänderung entsteht oder der Charakter der Reise verändert wird.
  10.2 Beanstandung, Beanstandungsfrist und Abhilfeverlangen:
Entspricht die Reise nicht der vertraglichen Vereinbarung oder erleiden Sie einen Schaden, so sind Sie verpflichtet, bei der ADT GmbH Reiseleitung, der örtlichen ADT GmbH-Vertretung oder dem Leistungsträger unverzüglich, d.h. möglichst am gleichen Tag, diesen Mangel oder Schaden zu beanstanden und unentgeltliche Abhilfe zu verlangen.
  10.3 Die Reiseleitung, die örtliche ADT GmbH-Vertretung oder der Leistungsträger werden bemüht sein, innert der der Reise angemessenen Frist Abhilfe zu leisten. Wird innert der der Reise angemessenen Frist keine Abhilfe geleistet oder ist sie nicht genügend, so lassen Sie sich die gerügten Mängel oder den Schaden und die nicht erfolgte Abhilfe von der Reiseleitung, der örtlichen ADT GmbH-Vertretung oder dem Leistungsträger schriftlich festhalten. Diese sind nicht berechtigt, irgendwelche Schadenersatzforderungen und dergleichen anzuerkennen.
  10.4 Selbstabhilfe: Sofern innert der der Reise angemessenen Frist keine Abhilfe geleistet wird und es sich um einen wesentlichen Mangel handelt, sind Sie berechtigt, selbst für Abhilfe zu sorgen. Die Ihnen entstehenden Kosten werden Ihnen im Rahmen der ursprünglich vereinbarten Reise (Hotelkategorie, Transportmittel usw.) und gegen Beleg von der ADT GmbH ersetzt, vorausgesetzt Sie haben den Mangel beanstandet und eine schriftliche Bestätigung verlangt (s. Ziffer 11).
  10.5 Wie Sie Ihre Forderung gegenüber der ADT GmbH geltend machen: Sofern Sie Mängel, Rückvergütungen oder Schadenersatzforderungen gegenüber ADT GmbH geltend machen wollen, müssen Sie Ihre Beanstandung innert einem Monat nach vertraglichem Reiseende schriftlich der ADT GmbH unterbreiten. Ihrer Beanstandung sind die Bestätigung der Reiseleitung, der örtlichen ADT GmbH-Vertretung oder des Leistungsträgers und allfällige Beweismittel beizulegen.
  10.6 Verwirkung Ihrer Ansprüche:
Sollten Sie die Mängel oder den Schaden nicht nach Ziffer 10.2 und 10.3 anzeigen, so verlieren und verwirken Sie die Rechte auf Abhilfe, Selbstabhilfe, Minderung des Reisepreises, Kündigung des Vertrages und Schadenersatz. Gleiches gilt, wenn Sie Ihre Forderung nicht innerhalb eines Monats nach vertraglichem Reiseende schriftlich uns gegenüber geltend gemacht haben.
11. Haftungsbestimmungen
  11.1 Die ADT GmbH vergütet Ihnen im Rahmen nachstehender Bestimmungen den Wert vereinbarter, aber nicht erbrachter oder schlecht erbrachter Leistungen, Ihres Mehraufwandes oder des erlittenen Schadens, soweit es der ADT GmbH-Reiseleitung, der örtlichen ADT GmbH-Vertretung oder dem Leistungsträger nicht möglich war, an Ort und Stelle eine gleichwertige Ersatzleistung zu erbringen und soweit eine Haftung der ADT GmbH besteht.
  11.2 Haftungsbeschränkungen, Haftungsausschlüsse
11.2.1. Internationale Abkommen und nationale Gesetze: Enthalten internationale Abkommen und nationale Gesetze Beschränkungen oder Ausschlüsse der Entschädigung bei Schäden aus Nichterfüllung oder nicht gehöriger Vertragserfüllung, so haftet die ADT GmbH nur im Rahmen eben dieser Abkommen und Gesetze. Internationale Abkommen und nationale Gesetze mit Haftungsbeschränkungen und Haftungsausschlüssen bestehen insbesondere im Transportwesen (wie im Luftverkehr, in der Schifffahrt auf Hoher See und im Eisenbahnverkehr).

11.2.2. Haftungsausschlüsse:

Die ADT GmbH haftet Ihnen nicht, wenn die Nichterfüllung oder die nicht gehörige Erfüllung des Vertrages auf folgende Ursachen zurückzuführen ist:

• auf Versäumnisse Ihrerseits vor oder während der Reise
• bei Nichtbeachten Ihrerseits von Anweisungen der Reiseleitung, der oder anderen Mitarbeitern der ADT GmbH.
• auf unvorhersehbare oder nicht abwendbare Versäumnisse eines Dritten, der an der Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistung nicht beteiligt ist
• auf höhere Gewalt oder auf ein Ereignis, welches die ADT GmbH, der Vermittler oder der Dienstleistungsträger trotz gebotener Sorgfalt nicht vorhersehen oder abwenden konnte. In diesen Fällen ist jegliche Schadenersatzpflicht von der ADT GmbH ausgeschlossen.

11.2.3. Für Personenschäden, welche die Folge der Nichterfüllung oder nicht gehö-rigen Erfüllung des Vertrages sind, haftet die ADT GmbH im Rahmen dieser Allgemeinen Vertrags- und Reisebedingungen, der massgebenden internatio-nalen Abkommen und nationalen Gesetze.

11.2.4. übrige Schäden (Sach- und Vermögensschäden usw.): Bei übrigen Schäden (wie Sach- und Vermögensschäden), die aus der Nichterfüllung oder der nicht gehörigen Erfüllung des Vertrages entstehen, ist die Haftung der ADT GmbH auf maximal den zweifachen Reisepreis pro Person beschränkt, ausser der Schaden sei absichtlich oder grobfahrlässig verursacht worden; vorbehalten bleiben dieser Allgemeinen Vertrags- und Reisebedingungen sowie die mass-gebenden internationalen Abkommen und nationalen Gesetze mit tieferen Haftungslimiten oder Haftungsausschlüssen.
Die ADT GmbH haftet nicht für von Ihnen mitgeführte Geräte und Materialien (Tauchausrüstungen, Tauchlampen, Kameras usw.). Die Verantwortung für diese Geräte liegt während der ganzen Tauchreise bei Ihnen; dies gilt auch, wenn Ihnen Mitglieder der Tauchcrew beim Transport oder in der Handhabung derselben behilflich sind.

11.2.5. Wertgegenstände, Bargeld, Schmuck, Kreditkarten usw.:
Wir machen Sie ausdrücklich darauf aufmerksam, dass Sie für die sichere Aufbewahrung von Wertgegenständen, Bargeld, Schmuck, Kreditkarten, Foto- und Video-, Kommunikationsausrüstungen usw. selber verantwortlich sind. In den Hotels sind Wertgegenstände usw. im Safe aufzubewahren. Sie dürfen diese Gegenstände in keinem Fall im unbewachten Fahrzeug usw. oder sonst wo unbeaufsichtigt liegen lassen. Bei Diebstahl, Verlust, Beschädigung oder Missbrauch von abhandengekommenen Check- und Kreditkarten usw. haften wir nicht.

11.2.6. Leihmaterialien
Für alle Leihmaterialien (ENOS, Tauchausrüstungen, Kameras) haftet bei Verlust der jeweilige Leihnehmer.

11.2.7. Car-, Zugs-, Flug- und Schiffsfahrpläne usw.:
Auch bei einer sorgfältigen Reiseorganisation können wir die Einhaltung dieser Fahrpläne nicht garantieren. Gerade infolge grossen Verkehrsaufkommens, Staus, Unfällen, überlastung der Flughäfen, Umleitungen, verzögerter Grenzabfertigungen, Naturereignisse usw. können Verspätungen auftreten. In all diesen Fällen haften wir nicht. Wir raten Ihnen dringend, bei Ihrer Reiseplanung mögliche Verspätungen zu berücksichtigen.

11.2.8. Veranstaltungen während der Reise:
Ausserhalb des vereinbarten Reiseprogramms können u.U. während der Reise örtliche Veranstaltungen oder Ausflüge gebucht werden. Es ist nicht ausgeschlossen, dass solche Veranstaltungen und Ausflüge mit Risiken verbunden sind (zB. anstrengende Wanderungen, besondere Hitze, Anforderungen an die körperliche Konstitution). Es liegt in Ihrer eigenen Verantwortung, ob Sie an solchen Veranstaltungen und Ausflügen teilnehmen. Diese Veranstaltungen und Ausflüge werden teilweise von Drittunternehmen veranstaltet (Fremdleistungen). Die ADT GmbH ist in diesen Fällen nicht Ihre Vertragspartei und haftet in keinem Falle. Für die von der ADT GmbH veranstalteten Ausflüge usw. gelten die vorliegenden Allgemeinen Vertrags- und Reisebedingungen.
  11.3 Ausservertragliche Haftung:
Die ausservertragliche Haftung richtet sich nach den einschlägigen Gesetzesbe-stimmungen resp. internationale Abkommen. Dabei gehen jedoch die in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen enthaltenen Haftungsbeschränkungen und Haftungsausschlüsse den internationalen Abkommen und Gesetzen vor, sofern sie weitergehende Haftungsbeschränkungen oder Haftungsausschlüsse vorse-hen. Bei übrigen Schäden (d.h. nicht Personenschäden) ist die Haftung in jedem Falle auf den zweifachen Reisepreis beschränkt, sofern nicht internationale Ab-kommen oder nationale Gesetze tiefere Haftungslimiten oder Haftungsaus-schlüsse vorsehen.
12. Versicherungen
Die Haftung der Reise-, Transport- und Luftfahrtunternehmen ist beschränkt. Die ADT GmbH empfiehlt Ihnen deshalb für einen ergänzenden Versicherungsschutz zu sorgen, wie z.B. Reisegepäck-Versicherung, Annullierungskostenversicherung, Reiseunfall,- und Reisekrankenversicherung, Extra-Rückreisekosten-Versicherung usw. Sollten Sie bereits über eine private Annullierungskostenversicherung verfügen, können Sie anlässlich der Buchung eine Verzichtserklärung unterschreiben. In diesem Falle haften Sie persönlich für die Zahlung allfälliger Annullierungskosten.
13. Einreise-, Visa- und Gesundheitsvorschriften
  13.1 Bei der Reiseausschreibung finden Sie die Angaben über Pass- und Einreisevorschriften. Diese Angaben gelten für Schweizer Bürger und Bürger Liechtensteins. Bürger anderer Staaten geben bitte Ihre Nationalität bei der Buchung bekannt, damit die Buchungsstelle Sie über die entsprechenden Vorschriften orientieren kann.
  13.2 Wenn Reisedokumente ausgestellt oder verlängert, Visa eingeholt werden müssen, sind Sie selber dafür verantwortlich. Sollte ein Reisedokument nicht erhältlich sein oder wird es zu spät ausgestellt und müssen Sie die Reise absagen, gelten die Annullierungsbestimmungen.
  13.3 Die Reisenden sind selber für die Einhaltung der Einreise-, Gesundheits- und Devisenvorschriften verantwortlich. überprüfen Sie vor Abreise, ob Sie alle notwendigen Dokumente auf sich tragen.
  13.4 Die ADT GmbH macht Sie darauf aufmerksam, dass Sie bei einer allfälligen Einreiseverweigerung die Rückreisekosten zu übernehmen haben. Gleichfalls weist Sie die ADT GmbH ausdrücklich auf die gesetzlichen Folgen verbotener Waren- und anderer Einfuhren hin.
  13.5 Alle Teilnehmer an Tauchprogrammen müssen selber für ihre notwendigen Papiere wie z.B. Tauchbrevet, Logbuch oder ärztliches Zeugnis besorgt sein. Sollte ein Taucher mangels notwendiger Papiere oder taucherischer Qualifikation von der Tauchbasis zurückgewiesen werden, übernimmt die ADT GmbH keine Haftung und Ersatzansprüche entfallen.
14. Rückbestätigung von Flugscheinen
Bei nicht begleiteten Reisen sind Sie für die allfällige Rückbestätigung des Rückfluges verantwortlich. Die notwendigen Angaben entnehmen Sie bitte den Reiseunterlagen. Versäumte Rückbestätigungen können zum Verlust des Transportanspruches führen, allfällige Mehrkosten gehen zu Ihren Lasten.
15. Ombudsmann
  15.1 Vor einer gerichtlichen Auseinandersetzung sollten Sie an den unabhängigen Ombudsmann der Schweizer Reisebranche gelangen. Der Ombudsman ist bestrebt, bei jeder Art von Problemen zwischen Ihnen und ADT GmbH oder dem Reisebüro, bei dem Sie die Reise gebucht haben, eine faire und ausgewogene Einigung zu erzielen.
  15.2 Die Adresse des Ombudsmanns lautet:
Ombudsmann der Schweizer Reisebranche
Postfach / 4600 Olten
Tel: +41 62 212 66 60 / Fax: +41 62 212 66 80
16. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
  16.1 Auf die Rechtsbeziehungen zwischen Ihnen und der ADT GmbH ist schweizerisches Recht anwendbar.
  16.2 Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages führt nicht zur Unwirksamkeit des gesamten Vertrages.
  16.3 Für Klagen gegen ADT GmbH wird der ausschliessliche Gerichtsstand CH-6340 Baar vereinbart.